Parkrecht Verwaltungs GmbH

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Hier finden Sie alles, was Sie schon immer übers Falschparken wissen wollten, sich dagegen aber bisher nicht zu wehren wagten.

FAQ > Besitzstörungsklage

Welches Gericht ist für eine Besitzstörungsklage zuständig?

Zuständig für das Besitzstörungsverfahren ist jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Parkplatz oder die Zufahrt liegt.