Parkrecht Verwaltungs GmbH

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Hier finden Sie alles, was Sie schon immer übers Falschparken wissen wollten, sich dagegen aber bisher nicht zu wehren wagten.

FAQ > Behinderten- / Frauen- / MuKi-Parkplatz

Gilt ein Behindertenausweis auf Privatgrund als Parkberechtigung?

Im Unterschied zu öffentlichem Grund stellt ein Ausweis gem. § 29 b StVO auf Privatgrund keine „Parkberechtigung“ dar. Für Personen mit Behindertenausweis gelten auf Privatgrund dieselben Regeln wie für Personen ohne Behindertenausweis.